Schulbegleitung
Individuelle Begleitung im Schulalltag – damit Kinder mit Behinderung oder Förderbedarf gleichberechtigt lernen und am Schulleben teilhaben können.
Integrationshilfe · Inklusion · SGB IXProfessionelle Schulbegleitung, Kitabegleitung, Einzelfallhilfe und Familienunterstützender Dienst – damit jedes Kind die Förderung bekommt, die es braucht.
Unsere Leistungen
Die Gemeinnützige Ambulante Dienste GmbH Lebenshilfe Oder-Spree bietet Schulbegleitung, Kitabegleitung, Einzelfallhilfe und den Familienunterstützenden Dienst für Familien im Landkreis Oder-Spree.
Individuelle Begleitung im Schulalltag – damit Kinder mit Behinderung oder Förderbedarf gleichberechtigt lernen und am Schulleben teilhaben können.
Integrationshilfe · Inklusion · SGB IXPersönliche Einzelfallhilfe in der Kita – für gleichberechtigte Teilhabe am Kita-Alltag in Erkner und der Region Oder-Spree.
Einzelfallhilfe · Kita · SGB VIIIStundenweise Betreuung, Freizeitgestaltung und Entlastung für Familien – direkt vor Ort oder in der Gemeinschaft.
Entlastung · Freizeit · SGB IX/XISchulbegleitung Fürstenwalde & Brandenburg
Schulbegleiter unterstützen Kinder und Jugendliche mit körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen im Schulalltag in Fürstenwalde/Spree und Umgebung. Ziel ist die gleichberechtigte Teilhabe an Bildung – in Regelschulen ebenso wie in Förderschulen.
Die Schulbegleitung ist eine Eingliederungshilfe nach SGB IX. Bei seelischer Behinderung – z. B. Autismus-Spektrum oder ADHS – greift § 35a SGB VIII. Der Antrag wird beim Sozial- oder Jugendamt gestellt. Das Land Brandenburg hat die Schulbegleitpflicht gesetzlich verankert.
Kitabegleitung & Einzelfallhilfe Erkner
Die Kitabegleitung – auch Einzelfallhilfe genannt – unterstützt Kinder mit Behinderung oder Entwicklungsverzögerung im Kita-Alltag in Erkner und der Region Oder-Spree. Qualifizierte Begleiter helfen beim Spielen, beim sozialen Miteinander und bei der alltäglichen Versorgung.
Kitabegleitung und Einzelfallhilfe werden als Eingliederungshilfe (SGB IX) oder über die Jugendhilfe (§ 35a SGB VIII) finanziert. Zuständig ist das Jugendamt oder der überörtliche Träger im Landkreis Oder-Spree.
Familienunterstützender Dienst Oder-Spree
Begegnung mit Alpakas – ruhige, sensorische Erlebnisse.
🎨 Kreatives MalenFreies Gestalten mit Farben und Materialien – für alle Altersgruppen.
🧩 SpielegruppeGemeinsames Spielen und soziales Miteinander in der Gruppe.
🏀 SportBewegung und Spaß – individuell angepasst an den Förderbedarf.
Spaziergänge · Ausflüge · Spielgruppen · Basteln · Sport · Schwimmbad · Kino · Zoo · Alltagsbegleitung – individuell abgestimmt auf das Kind und die Region Fürstenwalde/Spree und Erkner.
Der Familienunterstützende Dienst (FUD) bietet stundenweise Betreuung und Freizeitgestaltung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Behinderung im Landkreis Oder-Spree. Familien werden entlastet – Geschwisterkinder kommen nicht zu kurz, und das betreute Kind erlebt Freizeit und soziale Teilhabe.
Der FUD ist eine Leistung der Eingliederungshilfe (SGB IX) und kann auch über die Jugendhilfe (SGB VIII) oder die Pflegeversicherung (SGB XI – Verhinderungspflege) finanziert werden. Der Antrag wird beim zuständigen Leistungsträger im Landkreis Oder-Spree gestellt.
Schul- & Kita-Begleitung – Förderbedarf-spezifisch
Mehr Teilhabe in Fürstenwalde/Spree & Erkner
Fragen zur Schulbegleitung, Kitabegleitung, Einzelfallhilfe oder zum FUD im Landkreis Oder-Spree? Wir beraten Sie kostenlos und unkompliziert.